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FAQ Preisbremsen

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Preisbremsen.

Diese Regelungen gelten im Wesentlichen für Haushaltskunden und Kleingewerbe. Für Industriekunden/Großkunden gibt es teilweise abweichende Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.stadtwerke-fellbach.de/preisbremsen.

Ab wann gelten die Preisbremsen?

Wie lang gelten die Preisbremsen?

Wie hoch ist der Referenzpreis?

Welche Jahresverbrauchsprognosen wird für die Berechnung des Entlastungsbetrags herangezogen?

Wie wird die Jahresverbrauchsprognose (Gas) ermittelt?

Wie wird das Entlastungkontingent für Gas berechnet, wenn zu September 2022 keine Jahresverbrauchsprognose von den SWF ermittelt wurde, weil man beispielsweise ein Neukunde ist oder ein Zähler neu eingebaut wurde?

Wie hoch ist das Entlastungkontingent?

Kann die Jahresverbrauchsprognose geändert werden?

Wie erfolgt die Entlastung, wenn ein Prepaymentzähler (Vorauskassenzähler) eingebaut ist?

Wie ist die Vorgehensweise, wenn die Abschläge nur 2, 4 oder 6 Mal erhoben werden?

Wird der Grundpreis im Entlastungsbetrag ebenfalls berücksichtigt?

Wie wird der monatliche Entlastungsbetrag ermittelt?

Wie wird die monatliche Entlastung gutgeschrieben?

Wie erhalten Mieter die Entlastung, wenn der Zähler bei den SWF nicht direkt auf diesen angemeldet ist?

Warum wird ggf. nur ein geringer Eurobetrag entlastet?

Wie werde ich entlastet, wenn ich im Zeitraum bis Ende Februar umgezogen bin oder den Lieferanten gewechselt habe?

Welche Jahresverbrauchsprognose wird für die Berechnung der Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar herangezogen, wenn ich in diesem Zeitraum umgezogen bin?

Wie ist das Vorgehen bei einem Lieferantenwechsel? Erhalte ich weiterhin eine Entlastung?

Wie werden die Preisbremsen finanziert?

Warum können andere Energieversorger wieder Preise anbieten, die unter der Preisbremse liegen?