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Informationen zur Strom- Gas- und Wärmepreisbremse

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden HaushaltskundInnen sowie Gewerbe und Industriekunden entlastet.

Erster Schritt Soforthilfe Dezember

Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Deshalb waren die SW Fellbach wie viele Energieversorger gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Erdgas und Wärme beschlossen, um die BürgerInnen und kleinere Unternehmen noch im Jahr 2022 zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreis- und Wärmepreisbremse, der zweite Schritt sind die monatlichen Entlastungen auf Basis der Preisbremsen, die ab Anfang 2023 greifen.

 

Warum sind die Preisbremsen notwendig?

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, hat der Staat die Preisbremsen eingeführt, die Vorgaben der Preisbremsen werden nun von den SW Fellbach für Sie umgesetzt.

 

Wann profitiere ich von der Preisbremse?

Bereits ab Januar 2023 werden Sie eine Entlastung erfahren. Da die aufwendigen Umstellungen allerdings noch etwas Zeit bei den Energieversorgern in Anspruch nehmen, hat die Bundesregierung entschieden, dass eine Vergütung im Rahmen des März 23 Abschlages erfolgen wird. Somit zahlen Sie erst einmal den regulären Abschlag für Januar und Februar 2023 und erhalten einen rückwirkenden Ausgleich mit dem Abschlag März.


Wann wird mein Abschlag reduziert?

Im März 2023 erhalten die SW Fellbach Kunden ein Anschreiben, in dem wir den kundenindividuellen Entlastungsbetrag pro Monat ausweisen. Um die genauen Vorgehensweisen und die Berechnung der Beträge rechtzeitig für die vorbereiten zu können arbeiten wir gerade auf Hochtouren daran unsere Systeme und Prozesse entsprechend umzustellen. Mit dem Schreiben im März 2023 erhalten unsere Kunden auch einen neuen Abschlagsplan, der dann die monatliche Reduzierung bereits enthält.  

 

Gaspreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, soll der Gaspreis von März 2023 bis 31. Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose vom September 2022. Die Preisbremse für Erdgas und Wärme soll vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 gelten. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind Privatkunden und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor sehr starken Preisanstiegen geschützt. Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

 

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

 

Wärmepreisbremse

Die Wärmepreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Wärmepreis wird bei 9,5 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Wärmekunden mit einem prognostizierten Verbrauch von >1,5 Mio. kWh liegt die Grenze bei 7,5 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

 

Muss ich als Kunde nun etwas unternehmen?

Nein, Sie als Haushaltskunde müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Ihr Energieversorger. Bei einer monatlichen Abschlagszahlung sinken die monatlichen Abschläge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro überschreiten werden, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten.

Über die konkrete Höhe der Entlastung und ihre Abwicklung werden wir unsere Kunden im März 2023 individuell informieren.

 

Hinweis: Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.stadtwerke-fellbach.de und auf der Website www.sparenwasgeht.de. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen.

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