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Kundenservice der Stadtwerke Fellbach
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D-70736 Fellbach
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Netze

Netzzugang / Entgelte

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Fellbach GmbH und dem Netznutzer als Lieferant oder Letztverbraucher regelt den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH.
Die Stadtwerke Fellbach verwenden den Mustervertrag entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur vom 20.12.2017 (Link zu BNetzA, Az. BK6-17-168).

Netzentgelte

Mit den Netznutzungsentgelten wird die Nutzung der Netz- und Umspannebenen des Netzbetreibers, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung festgeschrieben.

Schaltzeiten

Die Zeiten für die Steuerung der Stromzähler in Niedertarif bzw. Schwachlast (NT) und Hochtarif (HT) werden vom Netzbetreiber vorgegeben. Die Tarifschaltzeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Fellbach GmbH sind nachfolgend aufgeführt

Hochlastzeiten (HT): 05:30 Uhr - 21:30 Uhr
Schwachlastzeiten (NT): 21:30 Uhr - 05:30 Uhr

Schwachlastregelung

Beliefert ein Stromlieferant Tarifkunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom), wird der Netzbetreiber mit dem Netzentgelt für Entnahmen im Rahmen eines Schwachlasttarifs bzw. zeitvariablen Tarifs nur den nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Konzessionsabgabenverordnung maximal zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe vom Stromlieferant fordern.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Stromlieferant vorab einen entsprechenden Nachweis über die Kunden zu erhalten, die mit einem Schwachlasttarif abgerechnet werden. Dieser Nachweis ist auf Verlangen in geeigneter Form (z. B. Kundenverträge oder Wirtschaftsprüfertestat) zu erbringen. Weiterhin ist das Vorhandensein eines Schwachlasttarifs Voraussetzung, der in der Preisspreizung größer ist als die Differenz zwischen der hohen gemeindegrößenabhängigen Konzessionsabgabe (KAV § 2 (2) Nr.1b) und der Konzessionsabgabe für Lieferungen in der Schwachlastzeit (KAV § 2 (2) Nr.1a).

Voraussetzung neben der GPKE-konformen Meldung ist, dass an der betreffenden Entnahmestelle der Schwachlast-Verbrauch gemäß den veröffentlichten Schwachlastzeiten des Netzbetreibers gesondert gemessen wird; eine rechnerische Ermittlung der Schwachlastmenge sowie eine rückwirkende Verrechnung sind ausgeschlossen.

Hochlastzeitfenster

Zur Ermittlung der erheblichen Abweichung von der Jahreshöchstlast sind die relevanten Hochlastzeitfenster gemäß des Leitfades der BNetzA zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV nachfolgend dargestellt.


Anmeldung von Lieferantenwechseln in Kundenanlagen

Sind Sie Teil einer Kundenanlage und möchten den Lieferanten wechseln, so füllen Sie bitte das Formular aus und senden dies entweder per Post oder per E-Mail netznutzung@stadtwerke-fellbach.de an die Stadtwerke Fellbach.