Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Anschlussbedingungen und die Mindestanforderungen zum Netzanschluss in Nieder- bzw. Mittelspannung können den folgenden Erläuterungen entnommen werden.
- Technische Mindestanforderungen zum Netzanschluss MS
- TAB2019 des BDEW
- Ergänzung zur TAB2019 des VfEW
- Ergänzung zur TAB2019 der Netze BW
- Ergänzung der Stadtwerke Fellbach GmbH zur TAB2019
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) in Kraft getreten.
Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit der Stadtwerke Fellbach GmbH seit dem 8. November 2006 neu abgeschlossen wurden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fellbach GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsverordnung
- Preisblatt Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsverordnung
- Anmelde-/Inbetriebsetzungsformular
Netzanschlussverfahren
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Fellbach GmbH abgeschlossen.
Gemäß NAV ist für die Anschlussnutzung in Niederspannung kein gesonderter Anschlussnutzungsvertrag erforderlich.
Die Stadtwerke Fellbach GmbH stellt einen Mustervertrag und die dazugehörige Anfrage zur Herstellung für den Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Energieversorgungsnetz zur Verfügung.