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Kundenservice der Stadtwerke Fellbach
Ringstraße 5
D-70736 Fellbach
0711 575 43 210
kundenservice@stadtwerke-fellbach.de

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Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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ab 07:30 Uhr möglich)

 

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Gas und Wasser 0711 57 54 3 70

Netze

Netzanschluss

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Anschlussbedingungen und die Mindestanforderungen zum Netzanschluss in Nieder- bzw. Mittelspannung können den folgenden Erläuterungen entnommen werden.

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) in Kraft getreten.
 
Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit der Stadtwerke Fellbach GmbH seit dem 8. November 2006 neu abgeschlossen wurden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.
 
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fellbach GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Netzanschlussverfahren

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Fellbach GmbH abgeschlossen.

Gemäß NAV ist für die Anschlussnutzung in Niederspannung kein gesonderter Anschlussnutzungsvertrag erforderlich.

Die Stadtwerke Fellbach GmbH stellt einen Mustervertrag und die dazugehörige Anfrage zur Herstellung für den Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Energieversorgungsnetz zur Verfügung.