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D-70736 Fellbach
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Netze

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten.

Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge im Niederdruck, die mit der Stadtwerke Fellbach GmbH seit dem 8. November 2006 neu abgeschlossen wurden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse im Niederdruck.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fellbach GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen

Die technischen Anschlussbedingungen und die Mindestanforderungen zum Netzanschluss in Niederdruck können den folgenden Erläuterungen entnommen werden.

Verträge für den Netzanschluss und Anschlussnutzung 

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Fellbach GmbH abgeschlossen.

Gemäß NDAV ist für die Anschlussnutzung in Niederspannung kein gesonderter Anschlussnutzungsvertrag erforderlich.

Die Stadtwerke Fellbach GmbH stellt einen Mustervertrag und die dazugehörige Anfrage zur Herstellung für den Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Energieversorgungsnetz zur Verfügung.