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Notfallplan Gas: Alarmstufe ist ausgerufen

(vom 27.06.2022)

Notfallplan Gas: Alarmstufe ist ausgerufen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte „Alarmstufe“.

Die Alarmstufe tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das BMWK sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“ Mit 58 Prozent sind die Gasspeicher zwar stärker gefüllt als im Vorjahr, sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung jedoch weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent bleiben, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember, ohne zusätzliche Maßnahmen kaum noch erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher notwendig.

Für Verbraucher hat die Alarmstufe keine direkten Folgen. Sollten Versorgungsengpässe auftreten, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) besonders geschützt. Ungeachtet dessen, sind alle Verbraucher aufgerufen, Gas so sparsam wie möglich zu verbrauchen. Jeder einzelne Beitrag ist mit Blick auf den kommenden Winter von Bedeutung.

Die Versorgungssicherheit ist gegenwärtig jedoch weiterhin gewährleistet. 

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