Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Fellbach GmbH und dem Transportkunde regelt den Zugang zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH.
Die Stadtwerke Fellbach verwenden den jeweils gültigen Mustervertrag gemäß Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtwerke Fellbach sind seit dem 01.01.2018 kein Wiederverkäufer für die Sparte Gas.
- Netznutzungsvertrag gem. KOV XIII
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt
- Anlage 3 - EDI Vereinbarung
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 - Niederdruckanschlussverordnung
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Erdgasliefererbescheinigung
- Widerrufsbelehrung
- Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bis 18.11.2023
- Verfahrensspezifische Parameter SLP
Netzentgelte
Mit den Netznutzungsentgelten wird die Nutzung der Netzebenen des Netzbetreibers, sowie aller vorgelagerten Netzebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Gasnetzentgeltverordnung festgeschrieben.