Messstellenbetrieb
Messstellenverträge
Gemäß § 21 b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netz der Stadtwerke Fellbach GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und die Messung in Messstellen von einem Dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchgeführt werden.
Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK 6-09-034; BK 7-09-001) ist für das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und dritten Messstellenbetreibern der Abschluss standardisierter Rahmenverträge vorgesehen.
Am 23.08.2017 wurde die Anpassung dieser Musterverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende durch die Bundesnetzagentur beschlossen.