Für Gewerbetreibende bietet sich eine PV-Anlage besonders an. Zum einen verfügen sie meist über große Dachflächen und zum anderen fällt die Zeit eines hohen Strombedarfs mit einer hohen Erzeugung durch die PV-Anlagen zusammen. Der Solarstrom kann als Eigenstrom genutzt werden, entlastet somit die Netze und reduziert Ihren externen Strombezug. Die PV-Anlage kann zudem ein Aushängeschild für ein umweltfreundliches und nachhaltiges Wirtschaften des gewerbetreibenden Unternehmens sein. Darüber hinaus erbringt eine PV-Anlage die Anforderungen des neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zum Anteil der erneuerbaren Energien beim Ersatz oder der Sanierung einer Heizung.
Wir bieten Gewerbetreibenden zwei Modelle an.
Betreiberpachtmodell
Hier ist der Gewerbetreibende der Betreiber der Solaranlage. Es müssen seitens des Betreibers aber keine Investitionen getätigt werden. Die Planung, Investition, Errichtung und Inbetriebnahme sowie den Service der PV-Anlage übernehmen wir.
Die Finanzierung der PV-Anlage erfolgt über jährliche Beträge, die sich durch die Einspeisevergütung (Einspeisung ins Stromnetz) und die Einsparungen bei der Stromrechnung zusammensetzen.
Als Betreiber kann der Gewerbetreibende den in der PV-Anlage produzierten Strom im Eigenverbrauch direkt und günstig verbrauchen.
Von den sonst üblichen Umlagen und Steuern fallen bei der eigenverbrauchten Kilowattstunde lediglich 40 % der EEG-Umlage (2019: 6,51 ct/kWh > 40% = 2,6 ct / kWh) zzgl. Mehrwertsteuer an.
Nach Ablauf der Pachtdauer geht die Anlage in das Eigentum des Gewerbetreibenden über.
Die Hersteller der PV-Module geben i.d.R. eine 80-prozentige Leistungsgarantie auf 25 Jahre. Die Leistung der Module lässt zwar kontinuierlich nach, da dies aber linear erfolgt ist es durchaus denkbar nach beispielsweise 35 Jahren noch ansehnliche Stromerträge zu ernten.
Dachpachtmodell
Wir pachten für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren Ihre Dachflächen und errichten und betreiben dort eine eigene PV-Anlage. Durch die Nutzung Ihrer Dachflächen erhalten Sie von uns eine jährliche Dachflächenpacht. Diese ist abhängig von der Dachgröße sowie der Größe der dort zu errichtbaren PV-Anlage.
Der Verpächter des Dachs kann hierbei den Strom im Eigenverbrauch nicht direkt vergünstigt verbrauchen. Da er nach EEG nicht der Betreiber der Anlage ist, sondern lediglich Eigentümer des Dachs. Ein späterer Erwerb der Anlage und somit eine Übernahme der Betreiberrolle durch den Verpächter, wäre aber möglich.