17) Preiszusammensetzung
Arbeitspreis: Der Arbeitspreis bildet alle verbrauchsabhängigen Kosten ab und wird pro Kilowattstunde berechnet. Der Zusatz HT bedeutet Hochtarif und ist eine Bezeichnung dafür, dass in dem Produkt nur ein Verbrauchspreis für die gesamte Energiemenge zur Anwendung kommt. Um zum Bruttobetrag zu gelangen, addieren Sie die Positionen Arbeitspreis, Umlagen und Abgaben und die Mehrwertsteuer.
Grundpreis: Er bildet die sogenannte mengenunabhängigen Kosten (beispielsweise Zählerkosten) in der Rechnung ab und wird jährlich berechnet.
EEG-Zuschlag: Mit der EEG-Umlage bezahlt der Verbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung mit. Genauer gesagt, begleicht er die Differenz zwischen der Vergütung, die ein Ökostromerzeuger erhält, und dem Börsenstrompreis. Die Umlage wird jedes Jahr neu festgelegt.
KWKG-Zuschlag: Ähnlich wie die Betreiber von Windenergie- oder Fotovoltaikanlagen erhalten auch die Betreiber von Anlagen, die zugleich Strom und Wärme produzieren (Kraft-Wärme-Kopplung) und so eine hohe Energieeffizienz haben, eine höhere Vergütung. Grundlage ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Auch die KWKG-Umlage wird jährlich neu festgelegt.
§19 StromNEV-Umlage: Mit der StromNEV-Umlage wird die Entlastung beziehungsweise Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. StromNEV steht dabei für Strom-Netzentgeltverordnung. Festgelegt wird die höhe wie auch die EEG-Umlage oder KWK-Umlage von den vier Übertragungsnetzbetreibern, diese verteilen die Gelder weiter.
Offshoreumlage §17: Die Offshore-Haftungsumlage ist erst 2013 in den Strompreis gekommen und soll die besonderen Risiken von Windparks im Meer abfedern. Ins Leben gerufen wurde sie, weil sich damals nur wenige Unternehmen fanden, die bereit waren, in Kabel für Offshore-Windparks zu investieren, weil sie nicht für Einnahmeausfälle der Windparkbetreiber haften wollten, falls sich die Verlegung der Leitungen verzögern oder die Netzanbindung ausfallen sollte.
Abschaltumlage §18: Aus Gründen der Versorgungssicherheit können zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität große Stromabnehmer verpflichtet werden, zeitweise Teile ihrer Anlagen vom Stromnetz zu nehmen. Diese erhalten für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten ein Entgelt, dieses wird auf alle Kunden umgelegt.
Stromsteuer: Gehört zu den bundeseinheitlich geregelten Verbrauchssteuern und wird auf elektrischen Strom innerhalb des deutschen Steuergebietes erhoben. Sie dient der Förderung klimapolitischer Ziele.