Neues Gasspeichergesetz soll zur Versorgungssicherheit beitragen
(vom 23.06.2022) Mit dem seit Ende April 2022 in Kraft getretenen Gasspeichergesetz sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Dies geht aus einer Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hervor.
Nach der Bestätigung im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) am 30. April 2022 fristgemäß in Kraft getreten. Hierauf wies das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Meldung hin. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter solle so die Vorsorge weiter gestärkt werden und auch heftige Preisausschläge eingedämmt werden.
Deutschland verfügt dem BMWK zufolge in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichten aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setze allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch niedrig – auch deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark. Mit dem neuen Gasspeichergesetz solle jetzt die Vorsorge für den nächsten Winter verbessert werden. In einem mehrstufigen Verfahren solle zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, sollten zusätzliche Instrumente greifen, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden. Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen, und zwar zum 1. Oktober zu 80 Prozent, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Mit dem Inkrafttreten stehe das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung.
Redaktion: EK / Redaktion mehrFach
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