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Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser (gültig seit 01.01.2007)

Aufgrund §4 Abs.1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. 1980 I.S. 750) stellen die SWF Ihren Kunden Wasser zu nachstehenden Preisen zur Verfügung:

 

  Preise netto Preise brutto

1. Mengenpreis: (EUR/m3)

1,74 1,86

2. Grundpreis: (EUR/Monat)

   

Nenngröße des Wasserzählers

3-5 m³ 3,58 3,83
7-10 m³ 6,65 7,12
bis 20 m³ 12,78 13,67
bis 30 m³ 15,34 16,41
bis 50 m³ 28,12 30,09
bis 80 m³ 43,46 46,50

Verbundzähler

bis 50 m³ 58,80 62,92
bis 80 m³ 66,47 71,12
bis 100 m³ und höher 79,25 84,80

Wohnungswasserzähler (60% eines Zählers 3-5 m³)

2,15 2,30

3. Wasserabgabe zu vorübergehenden Zwecken

a) Bei Bezug über Wasserzähler (§22 Abs. 3 AVB-WasserV) gelten der Tarifpreis nach Abschnitt 1. und der Grundpreis nach Abschnitt 2.; außerdem sind den SWF die Kosten für Einbau und Entfernung der Zähler zu ersetzen

b) Für Bezug über Hydrantenstandrohre mit Wasserzähler (§ 22 Abs.4 AVBWASSERV) gilt der Mengenpreis nach Abschnitt 1. Für die Dauer der Miete des Standrohrs sind nebenstehende Tagesmieten zu bezahlen.
Bei Vermietung über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen erfolgt die Festlegung des Mietpreises im Sondervertrag.

2,56 EUR / Tag 2,74 EUR / Tag

Hinzu kommt folgender Grundpreis pro Standrohr und Mietfall:

20,45 EUR 21,88 EUR

 

4. Progressionszuschlag

Wasserabnehmern, deren Jahresabnahmemenge mehr als 6.000 m³ beträgt, werden zu den Verbrauchsgebühren nach Abs. 1, Abschnitt 1.1 folgende Zuschläge berechnet:

 

0 - 6.000 m³ 0%
6.001 - 15.000 m³ 2%
15.001 - 25.000 m³ 4%
25.001 - 35.000 m³ 6%
35.001 - 45.000 m³ 8%
mehr als 45.000 m³ 10%

 

Verfügt der Abnehmer über mehrere Abnahmestellen, gilt für die Veranlagung ohne Rücksicht auf die Bezeichnung im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt jährlich am Ende des Kalenderjahres.

 

5. Mehrwertsteuer

Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 7 %, (ermäßigter Prozentsatz) und wird dem Rechnungsbetrag zugeschlagen, bei monatlicher Verbrauchsablesung in der Monatsabrechnung, bei der Jahresverbrauchsabrechnung in der Schlußrechnung.

 

6. Entwässerungsgebühren (nachrichtlich), gültig seit 01.01.2007

Diese Gebühren werden zusätzlich auf die Wassermenge erhoben.
Betrag ohne Mehrwertsteuer 1,96 EUR / m³.


Wassertarife als PDF-Download (ca. 80 KB)



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