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Best-Practice-Empfehlung

In der Best-Practice-Empfehlung vom 26.02.2003 ist geregelt:

 

"Der Netzbetreiber legt für diesen Kundenkreis entsprechend seinen individuellen Gegebenheiten im Netz ein Verfahren fest und wendet es diskriminierungsfrei auf alle Netzkunden an; inbesondere sollten Netzbetreiber, die mit dem Lastgangzählereinbau weiter fortgeschritten sind, auch eine geringere Anwendungsgrenze beibehalten können."

 

Da die SWF im gewerblichen Bereich Lastgangzähler bis zur Grenze von 30 kW / 30.000 kWh/a einbaut, werden auf der Basis der Best-Practice-Empfehlung diese Werte als Anwendungsgrenze der Standard-Lastprofile festgelegt.

 

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