Allgemeines
1. Folgende Tarif stehen zur Verfügung:
| TreuePlus |
Jahresverbrauch 5.000 bis 100.000 kWh |
| TreuePlusProfi |
Jahresverbrauch 100.001 bis 1.500.000 kWh |
| Kleinverbrauchstarif |
Jahresverbrauch bis 1.000 kWh |
| Grundversorgungstarif |
Jahresverbrauch über 1.001 kWh |
2. Der Gaspreis besteht aus dem Grund-/ Messpreis für die Bereitstellung der Leistung
des Zählers und dem Arbeitspreis für die gemessene Gasenergie (Kilowattstunde = kWh).
Zusätzlich wird ein Abrechnungspreis je Rechnung erhoben.
3. Der Verbrauch jeder Kundenanlage wird gesondert abgerechnet. Es können also nicht mehrere
Kundenanlagen zu einer Tarifeinheit zusammengefaßt werden.
Wird der Verbrauch in einer Kundenanlage über mehrere SWF-Gaszähler erfaßt, wird der
Grund- bzw. Messpreis für jeden Zähler erhoben.
4. Mitteilungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den SWF Erweiterungen und Änderungen seiner Anlage sowie die
Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch Angaben
über die Anschlußwerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung und der Rechnungserteilung sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV), der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) sowie den Ergänzenden Bestimmungen der SWF hierzu geregelt.
Änderungen dieser Allgemeinen Preise werden öffentlich bekanntgegeben.
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grund-, Mess- oder Arbeitspreise, so werden Grund- / Messpreis und Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.
Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.
Umrechnungsfaktor
Der Faktor zur Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) liegt derzeit bei 11,202
(gewichteter Brennwert 2010).
Umsatzsteuer
Zusätzlich zum Nettoentgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe - seit 01.01.2007 19% - in Rechnung gestellt.
Sie ist in den gerundeten Bruttopreisen der einzelnen Tariftabellen enthalten.
Ersatzversorgung
Die Preise für die Gasversorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen.
Änderung der Tarifpreise, Abgaben- und Steuersätze
Änderungen dieser ”Allgemeinen Preise” werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Änderungen der Abgaben- und Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften wirksam.
Netznutzungsentgelte
Die Netznutzungsentgelte stehen auf der Seite des Netzbetreibers Stadtwerke Fellbach GmbH zur Verfügung.
(www.netze.stadtwerke-fellbach.de)
Hinweis
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.
Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.


