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weitere Tarif- & Preis-Informationen

Allgemeines

 

1. Folgende Tarif stehen zur Verfügung:

TreuePlus

Jahresverbrauch

5.000 bis 100.000 kWh

TreuePlusProfi

Jahresverbrauch

100.001 bis 1.500.000 kWh

Kleinverbrauchstarif

Jahresverbrauch

bis 1.000 kWh

Grundversorgungstarif

Jahresverbrauch

über 1.001 kWh

 

2. Der Gaspreis besteht aus dem Grund-/ Messpreis für die Bereitstellung der Leistung
    des Zählers und dem Arbeitspreis für die gemessene Gasenergie (Kilowattstunde = kWh).
    Zusätzlich wird ein Abrechnungspreis je Rechnung erhoben.

 

3. Der Verbrauch jeder Kundenanlage wird gesondert abgerechnet. Es können also nicht mehrere
    Kundenanlagen zu einer Tarifeinheit zusammengefaßt werden.
    Wird der Verbrauch in einer Kundenanlage über mehrere SWF-Gaszähler erfaßt, wird der
    Grund- bzw. Messpreis für jeden Zähler erhoben.

 

4. Mitteilungspflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, den SWF Erweiterungen und Änderungen seiner Anlage sowie die
    Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch Angaben
    über die Anschlußwerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.

 

Allgemeine Bestimmungen


Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung und der Rechnungserteilung sind in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV), der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) sowie den Ergänzenden Bestimmungen der SWF hierzu geregelt.


Änderungen dieser Allgemeinen Preise werden öffentlich bekanntgegeben.

 

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grund-, Mess- oder Arbeitspreise, so werden Grund- / Messpreis und Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.

Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

 

Umrechnungsfaktor


Der Faktor zur Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) liegt derzeit bei 11,202
(gewichteter Brennwert 2010).

 

Umsatzsteuer

Zusätzlich zum Nettoentgelt wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe - seit 01.01.2007 19% - in Rechnung gestellt.

Sie ist in den gerundeten Bruttopreisen der einzelnen Tariftabellen enthalten.

 

Ersatzversorgung

Die Preise für die Gasversorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen.

 

Änderung der Tarifpreise, Abgaben- und Steuersätze

Änderungen dieser ”Allgemeinen Preise” werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Änderungen der Abgaben- und Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften wirksam.

 

Netznutzungsentgelte

Die Netznutzungsentgelte stehen auf der Seite des Netzbetreibers Stadtwerke Fellbach GmbH zur Verfügung.
(www.netze.stadtwerke-fellbach.de)

 

Hinweis

 

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig.

Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

 

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