Informationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Das neue EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (entsprechen den Preisen der Grundversorgung) beliefert.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Fellbach von der Stadtwerke Fellbach GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt.
Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Strom sowie die StromGVV.


