Die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten in starke Bewegung geraten. Trotz einer sehr ausgefeilten Einkaufspolitik konnten wir uns dem nicht ganz entziehen.
Preisanpassungen Strom:
Nach einer leichten Erhöhung des Strompreises zum 01.01.2011 (der Löwenanteil der Preiserhöhung resultierte aus der EEG–Umlage) können wir die Preisanpassung zum 01.01.2012 auf 0,1 ct/kWh begrenzen. Dabei wirkt sich aus, dass der Netzbetreiber EnBW seine Netzentgelte, die wir zu bezahlen haben, zum 01.01.2012 um 12 Prozent erhöhen wird. Diese Erhöhung ist von den Stadtwerken unverschuldet, ist aber wesentlicher Bestandteil unseres Einkaufspreises.
Unser TreuePlus-Vertragsangebot wird fortgeführt. Wir erhöhen den Arbeitspreis zum 01.01.2012 ebenfalls nur um 0,1 ct/kWh netto. Neu ist, dass sich die Kunden für eine Laufzeit von einem oder zwei Jahren entscheiden können, wobei wir im Zweijahres-Vertragsangebot einen konstanten Preis vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 anbieten.
Die Preisanpassungen von EEG- und KWKG-Zuschlag zum 01.01.2012 resultieren aus dem eigentlich wünschenswerten großen Zubau von Wind-, Solar- und BHKW-Anlagen im gesamten Bundesgebiet. Wir bedauern sehr, dass wir trotz aller Anstrengungen eine Weitergabe der von außen kommenden EEG-Preissteigerung nicht vermeiden können. Die ab dem 01.01.2012 neu festgelegten gesetzlichen Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) entnehmen Sie bitte den entsprechenden Tariftabellen.
Die Bundesnetzagentur hat sich leider auch entschlossen, einen neuen, dritten Zuschlag auf den Strompreis zu erheben. Er dient dazu, bestimmte Kundengruppen ganz oder teilweise von den Netzentgelten zu befreien. Wir bedauern sehr, dass wir gezwungen sind, auch diesen Zuschlag an unserer Kunden weiterzugeben.
Die Bundesnetzagentur hat am 17.11.2011 den Festlegungsentwurf zur Ermittlung und zur Erhebung der neuen Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) veröffentlicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 17.11.2011 die Umlage mit 0,467 ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) angegeben. Diese Umlage wurde von den Stadtwerken Fellbach im November 2011 veröffentlicht.
Am 15.12.2011 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung zur Ermittlung und zur Erhebung der neuen Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) neu veröffentlicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 15.12.2011 die nach den neuen Vorgaben berechnete Umlage mit 0,151 ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) angegeben.
Wir freuen uns daher, Ihnen mitzuteilen, dass die Umlage von 0,467 (zzgl. Umsatzsteuer) ct/kWh auf 0,151 ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) reduziert wurde.
Wir bitten um Verständnis, dass die bereits an die Kunden verschickten TreuePlus-Verträge wegen des hohen Aufwandes nicht neu erstellt werden. Selbstverständlich gilt auch hier die §19 StromNEV-Umlage von 0,151 ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer).
Preisanpassungen Erdgas:
Bei den Gaspreisen sind wir ebenfalls gezwungen, eine Preisanpassung vorzunehmen. Durch Sondereffekte konnte das Preisniveau seit den beiden Preissenkungen vom 01.12.2009 und 01.05.2010 ohne zwischenzeitliche Erhöhungen gehalten werden, obwohl die Bezugspreise bis zum 31.12.2011 nach oben steigend prognostiziert sind.
Trotz der bereits im Jahr 2011 ansteigenden Gasbezugspreise hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Preiserhöhung erst zum 01.01.2012 weiterzugeben. Die Kunden erhalten somit für einen großen Teil der Heizperiode noch den günstigeren Preis.
Die Allgemeinen Preise in der Grundversorgung Gas werden zum 01.01.2012 um netto 0,33 ct/kWh (brutto 0,39 ct/kWh) erhöht. Unser TreuePlus-Vertragsangebot mit Festpreis bis zum 31.12.2012 enthält ebenfalls eine Preisanpassung um netto 0,33 ct/kWh. Damit ist unser Gas aber immer noch deutlich günstiger als im Verlauf des Jahres 2009.
Die genauen Daten entnehmen Sie bitte aus den Tariftabellen, ebenso die Auswirkungen auf die Bruttopreise.


